Liebe Eltern,
die Coronaschutzverordnung vom vergangenen Schuljahr wurde aktualisiert und ist ab dem 8. August 2022 (zu Beginn des Schuljahres 2022/2023) gültig. Nach dieser Schutzverordnung gilt Folgedes:
- freiwillige, eigenverantwortliche Selbsttests im häuslichen Umfeld: Sie führen die Coronatests auf freiwilliger Basis selbstständig und eigenverantwortlich zu Hause durch. Von uns erhält jedes Kind einige Tests, die Sie dazu nutzen können.
- Testung durch Lehrr- oder Betreeungsperson in der Schule: Sollten Sie Ihr Kind zur Schule schicken und es zeigt während des Unterrichts/Ganztags typische Symptome einer Atemwegserkrankung, ist die verantwortliche Lehr-/Betreuungsperson befugt (unter Aufsicht) einen Coronaschnelltest durchzuführen.
- Verzicht der Testung durch Lehrr- oder Betreeungsperson in der Schule: Wenn Sie ihr Kind jedoch zu Hause mit negativem Ergbenis getestet haben und eine schriftliche Bestätigung (mit Unterschrift von mindestens einer sorgebrechtigten Person) uns mitgegeben haben, wird in der Schule kein weiterer Coronaschnelltest von Lehr-/Betreuungspersonen durchgeführt.
- Wiederholte Testung bei Verschlimmerung: Wenn sich die Symtome jedoch deutlich verschlimmern bzw. verstärken, können wir trotz der schriftlichen Bestätigung einen weiteren Coronaschnelltest durchführen. Sollte dieser positiv ausfallen, werden sie schnellstmöglich von uns benachrichtigt.
Unabhängig vom Testen gilt:
- Das tragen einer Maske tragen für Personal und Kinder ist freiwillig.
- In allen Räumen wird regelmäßig gelüftet.
- Es wird empfohlen bzw. darauf Acht gegeben, dass wir uns regelmäßig die Hände waschen.